Vom Exposé zum Schlüssel: der Ablauf eines Hauskaufs
Zwischen dem ersten Exposé und dem Schlüssel liegen meist drei bis sechs Monate. Wer weiß, an welcher Stelle welche Entscheidung endgültig wird, hat es leichter.
Auf dieser Seite
- Die Reihenfolge, die funktioniert
- Warum Schritt 4 vor Schritt 5 gehört
- Die Fristen, die Sie kennen sollten
- Was neben dem Kaufpreis dazukommt
- Wann der Termin mit uns zeitlich passt
Die Reihenfolge, die funktioniert
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge, aber eine, die sich bewährt hat, weil sie die teuren Entscheidungen so spät wie möglich und die günstigen Prüfungen so früh wie möglich legt.
- 1. Finanzierungsrahmen klären. Vor der ersten Besichtigung, nicht danach. Eine Finanzierungsbestätigung der Bank macht Sie in einem umkämpften Markt handlungsfähig und bewahrt Sie davor, sich in etwas zu verlieben, das nicht geht.
- 2. Erste Besichtigung. Allein, 45 bis 60 Minuten, bei Tageslicht. Klärt: Lage, Schnitt, Größe, Gefühl.
- 3. Unterlagen anfordern. Grundbuchauszug, Bauzeichnungen, Energieausweis, Sanierungsnachweise. Bei Wohnungen zusätzlich Teilungserklärung und Protokolle.
- 4. Zweite Besichtigung mit Bausachverständigem. Hier entsteht die Grundlage für Ihr Gebot. Nach diesem Termin wissen Sie, was das Haus über den Kaufpreis hinaus kostet.
- 5. Gebot und Preisverhandlung. Mit den Befunden aus Schritt 4 in der Hand.
- 6. Finanzierung final zusagen lassen. Die Bank braucht die Objektunterlagen.
- 7. Kaufvertragsentwurf vom Notar. Lesen, prüfen, Fragen stellen.
- 8. Beurkundung beim Notar. Ab hier ist der Kauf verbindlich.
- 9. Auflassungsvormerkung, Zahlung, Übergabe. Zwischen Beurkundung und Schlüsselübergabe liegen meist sechs bis zehn Wochen.
Warum Schritt 4 vor Schritt 5 gehört
Das ist der Punkt, an dem die meisten die Reihenfolge tauschen, und es ist der teuerste Tausch im ganzen Ablauf.
Gebrauchte Immobilien werden praktisch immer unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Der Satz "gekauft wie gesehen" steht in nahezu jedem Kaufvertrag über ein Bestandsgebäude, und er ist wirksam. Die einzige Ausnahme ist Arglist: Ein Ausschluss greift nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB). Nur muss Sie das beweisen, und das gelingt selten.
Praktisch heißt das: Nach der Beurkundung gehört jeder Mangel Ihnen, auch der, von dem Sie nichts wussten. Alles, was Sie vorher wissen, können Sie in den Preis verhandeln oder zum Anlass nehmen auszusteigen. Alles, was Sie nachher erfahren, zahlen Sie.
Die Fristen, die Sie kennen sollten
- Zwei Wochen vor der Beurkundung. Ist ein Verbraucher beteiligt, soll der Notar den Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor dem Termin zur Verfügung stellen (§ 17 Abs. 2a Beurkundungsgesetz). Diese Frist ist für Sie da. Lassen Sie sich nicht zu einem früheren Termin drängen, nur weil es "schnell gehen muss".
- Kein Widerrufsrecht. Ein notariell beurkundeter Grundstückskaufvertrag ist mit der Unterschrift bindend. Es gibt keine Bedenkzeit danach, kein Rücktrittsrecht und keine 14-Tage-Frist wie im Onlinehandel. Das ist der Grund, warum alles Prüfen davor stattfinden muss.
- Grunderwerbsteuer. Der Bescheid kommt in der Regel wenige Wochen nach der Beurkundung, fällig meist innerhalb eines Monats. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ist Voraussetzung für Ihre Eintragung ins Grundbuch.
- Nachrüstpflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz. Bestimmte Pflichten treffen Sie als neuen Eigentümer und sind innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang zu erfüllen. Mehr dazu im Artikel zum Energieausweis.
Was neben dem Kaufpreis dazukommt
Die Kaufnebenkosten liegen je nach Bundesland und Konstellation bei rund 6 bis 12 Prozent des Kaufpreises. Sie sind in aller Regel nicht mitfinanzierbar und müssen als Eigenkapital vorhanden sein.
- Grunderwerbsteuer. Sache der Länder, die Sätze liegen bundesweit zwischen 3,5 und 6,5 Prozent und werden gelegentlich geändert. Den für Ihr Bundesland aktuell geltenden Satz nennt Ihnen der Notar oder das zuständige Finanzamt.
- Notar und Grundbuchamt. Zusammen etwa 1,5 bis 2 Prozent. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, Verhandeln ist nicht möglich.
- Maklerprovision, wenn ein Makler beteiligt ist. Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung durch einen Verbraucher gilt seit Ende 2020 der Teilungsgrundsatz: Der Käufer trägt höchstens die Hälfte, und er muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat (§§ 656a ff. BGB).
- Die Prüfung des Gebäudes. Bei uns 950,00 € und damit der mit Abstand kleinste Posten in dieser Liste – und der einzige, der die anderen senken kann.
Rechnen Sie zusätzlich mit dem, was nach dem Einzug ansteht. Genau dafür ist die Begehung da: damit diese Zahl vor der Unterschrift bekannt ist und nicht danach.
Wann der Termin mit uns zeitlich passt
Der günstigste Zeitpunkt ist die zweite Besichtigung, bevor Sie ein Gebot abgeben. Steht der Termin schon fest, nennen Sie ihn uns in der Anfrage – dann bekommen Sie zuerst die Antwort, ob wir dabei sein können.
Auch später ist es noch sinnvoll, solange Sie nicht beim Notar waren: Zwischen Gebot und Beurkundung liegen oft mehrere Wochen, und ein Befund aus dieser Zeit kann noch in den Vertrag oder in den Preis einfließen. Nach der Beurkundung ändert sich der Zweck: Dann geht es nicht mehr um die Kaufentscheidung, sondern um die Planung der nächsten Jahre. Auch das ist die Sache wert, aber es ist eine andere Aufgabe.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit Terminvorschlag, Festpreis und dem Namen des Sachverständigen, der kommt.
Stand dieses Beitrags: 21. September 2026. Er beschreibt den allgemeinen Fall und ersetzt keine Beurteilung Ihres Objekts. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist er nicht.
Klar beantwortet.
Wie lange dauert ein Hauskauf vom Exposé bis zum Schlüssel?
Kann ich nach dem Notartermin noch vom Kauf zurücktreten?
Wann sollte der Bausachverständige kommen?
Was heißt "gekauft wie gesehen"?
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?
Wo wir mit Ihnen durchs Haus gehen.
Auf den Ortsseiten steht, welche Bauweisen dort verbreitet sind und worauf wir deshalb zuerst schauen.
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