Hausbesichtigung: worauf Sie selbst achten können

Die erste Besichtigung machen Sie allein. Diese Liste sagt Ihnen, worauf Sie dabei achten, was Sie mitnehmen und wann Sie jemanden dazuholen sollten.

Festpreis ab 950 € Anfahrt enthalten Rückmeldung in 24 Stunden

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Wie Sie die Besichtigung anlegen

Gehen Sie zur ersten Besichtigung allein oder zu zweit und ohne Sachverständigen. Dieser Termin dient der Frage, ob das Haus überhaupt in Frage kommt: Lage, Schnitt, Größe, Gefühl. Erst wenn die Antwort ja ist, lohnt der zweite Termin mit fachlicher Begleitung.

Drei Dinge, die den Unterschied machen:

  • Bei Tageslicht. Abendtermine mit eingeschalteter Beleuchtung verstecken Flecken, Risse und Verfärbungen zuverlässig. Bestehen Sie auf einem Termin am Tag.
  • Am besten nach Regen. Ein Haus zeigt seine undichten Stellen, wenn es nass ist. Ein trockener Sommertag zeigt gar nichts.
  • Nehmen Sie eine Taschenlampe mit und benutzen Sie sie. Keller, Dachboden und Kriechräume sind die Orte, an denen etwas zu sehen ist, und dort ist es dunkel.

Fotografieren Sie alles, auch was Sie nicht einordnen können. Gerade das. Die Bilder sind später die Grundlage für das Gespräch mit dem Sachverständigen und dafür, welche Stellen er sich zuerst ansieht.

Die fünf Stellen, an denen es wirklich teuer wird

Küche und Bäder fallen jedem auf, kosten aber überschaubar. Die Beträge, die eine Kaufentscheidung kippen, stecken woanders:

  • Das Dach. Alter der Deckung, Zustand des Dachstuhls, ob eine Unterspannbahn vorhanden ist. Auf dem Dachboden nach hellen Flecken auf der Unterseite der Deckung sehen, nach Wasserspuren an den Sparren und nach Bohrmehl auf dem Boden (ein Hinweis auf Holzschädlinge).
  • Der Keller. Feuchte Ecken, weiße Ausblühungen (Salze) am Sockel, abplatzender Putz, muffiger Geruch. Ein frisch gestrichener Kellerraum in einem ansonsten unrenovierten Haus ist immer eine Frage wert.
  • Die Haustechnik. Typenschild der Heizung fotografieren: Hersteller, Typ, Baujahr. Zählerschrank ansehen: alte Schraubsicherungen und ein fehlender Fehlerstromschutzschalter bedeuten eine Erneuerung im vierstelligen Bereich. Wasserleitungen aus verzinktem Stahl ebenso.
  • Fenster und Fassade. Baujahr der Fenster (steht oft im Abstandhalter zwischen den Scheiben), Zustand der Dichtungen, Risse im Putz, Algen auf der Wetterseite.
  • Der Grundriss. Kein Schaden, aber der teuerste Posten überhaupt, wenn er nicht passt. Wände versetzen, Bäder verlegen und Treppen ändern kostet mehr als jede Sanierung an der Hülle.

Sieben Fragen, die Sie stellen sollten

Fragen Sie den Verkäufer oder Makler direkt, und notieren Sie die Antworten mit Datum. Was mündlich zugesichert wird, ist später schwer zu belegen, aber Ihre Notiz hilft, Widersprüche zu erkennen.

  • Wann wurde das Dach zuletzt gemacht, und was genau?
  • Wie alt sind Heizung, Elektroanlage und Wasserleitungen?
  • Gab es je einen Wasserschaden, einen Rohrbruch oder Feuchte im Keller?
  • Wurde etwas ohne Baugenehmigung angebaut oder ausgebaut? (Betrifft oft Dachgeschoss, Wintergarten, Carport.)
  • Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet, und gibt es eine Elementarschadenversicherung?
  • Warum wird verkauft?
  • Gibt es Rechte Dritter im Grundbuch, etwa ein Wegerecht oder ein Wohnrecht?

Welche Unterlagen Sie vor der zweiten Besichtigung anfordern

Das ist der Teil, den fast alle auslassen, und er bringt oft mehr als der Rundgang selbst. Fordern Sie diese Unterlagen an, bevor Sie mit einem Sachverständigen wiederkommen:

  • Grundbuchauszug (aktuell), wegen Lasten, Wege- und Wohnrechten.
  • Bauakte oder Bauzeichnungen mit Baubeschreibung. Zeigt, was genehmigt ist und was nicht.
  • Energieausweis. Muss Ihnen spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.
  • Nachweise über Sanierungen mit Rechnungen. Eine Rechnung von 2011 über eine neue Dacheindeckung ist mehr wert als jede mündliche Zusicherung.
  • Feuerstättenbescheid des Schornsteinfegers und die letzten Wartungsprotokolle der Heizung.
  • Bei Eigentumswohnungen zusätzlich: Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Höhe der Instandhaltungsrücklage. Hier stecken die teuren Überraschungen fast immer.

Wenn ein Verkäufer diese Unterlagen nicht herausgibt, ist das ein Befund für sich.

Wann Sie jemanden dazuholen sollten

Zur zweiten Besichtigung, wenn das Haus in die engere Wahl gekommen ist und bevor Sie ein Gebot abgeben oder einen Notartermin vereinbaren. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie noch alle Möglichkeiten: verhandeln, Bedingungen stellen oder aussteigen.

Der häufigste Fehler ist, den Termin zu spät zu legen. Nach der Unterschrift beim Notar hilft das Wissen nur noch begrenzt: Gebrauchte Immobilien werden praktisch immer unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, und dieser Ausschluss hält, solange der Verkäufer nichts arglistig verschwiegen hat. Arglist muss Ihnen nachzuweisen sein, und das gelingt selten.

Sagen Sie uns in der Anfrage, wann Ihre zweite Besichtigung stattfindet. Dann bekommen Sie zuerst die Antwort, ob wir dabei sein können, und danach alles andere. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Stand dieses Beitrags: 21. September 2026. Er beschreibt den allgemeinen Fall und ersetzt keine Beurteilung Ihres Objekts. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist er nicht.

Häufige Fragen

Klar beantwortet.

Worauf sollte ich bei der Hausbesichtigung achten?
Auf die fünf Stellen, an denen es teuer wird: Dach und Dachstuhl, Keller und Feuchte, Haustechnik (Heizung, Elektro, Wasserleitungen), Fenster und Fassade sowie den Grundriss. Küche und Bäder fallen jedem auf, kosten aber vergleichsweise wenig. Gehen Sie bei Tageslicht, am besten nach Regen, nehmen Sie eine Taschenlampe mit und fotografieren Sie alles, auch was Sie nicht einordnen können.
Wie lange sollte eine Hausbesichtigung dauern?
Für die erste Besichtigung sind 45 bis 60 Minuten angemessen. Wenn Ihnen weniger Zeit eingeräumt wird, ist das ein Warnsignal. Die zweite Besichtigung mit einem Bausachverständigen dauert bei einem normalen Einfamilienhaus etwa drei Stunden, weil Keller, Dachboden und Haustechnik einzeln durchgegangen werden.
Welche Unterlagen soll ich vom Verkäufer verlangen?
Grundbuchauszug, Bauzeichnungen und Baubeschreibung, Energieausweis, Nachweise über Sanierungen mit Rechnungen, Feuerstättenbescheid des Schornsteinfegers und die Wartungsprotokolle der Heizung. Bei einer Eigentumswohnung zusätzlich Teilungserklärung, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, den Wirtschaftsplan und die Höhe der Instandhaltungsrücklage.
Soll ich zur ersten Besichtigung schon einen Sachverständigen mitnehmen?
Meist nicht. Die erste Besichtigung klärt, ob Lage, Schnitt und Preis überhaupt passen, und das können Sie selbst beurteilen. Der Sachverständige gehört zur zweiten Besichtigung, wenn das Haus in der engeren Wahl ist und bevor Sie ein Gebot abgeben oder zum Notar gehen.
Kann ich Feuchtigkeit selbst erkennen?
Die Anzeichen ja, die Ursache nicht. Weiße Ausblühungen am Sockel, abplatzender Putz, dunkle Ränder und muffiger Geruch sehen und riechen Sie selbst. Ob das an fehlender Abdichtung, an einem Rohrbruch, an Kondensat oder an drückendem Grundwasser liegt, entscheidet über den Sanierungsaufwand, und dieser Unterschied bewegt sich zwischen wenigen hundert und mehreren zehntausend Euro.
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